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BVerwG, 30.05.2001 - 6 B 31.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fassen eines einheitlichen Beschlusses über die Parteivernehmung des Klägers - Zweifel an der geltend gemachten Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - Verzicht des Einzelrichters auf eine informatorische Anhörung zur Ausräumbarkeit der Zweifel an der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.02.2001 - 5 A 259.00
- BVerwG, 30.05.2001 - 6 B 31.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98
Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 6 B 31.01
Dass das beschriebene dreistufige Prüfungsverfahren auch vom Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO einzuhalten ist, ist in der Senatsrechtsprechung geklärt (vgl. Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 - NVwZ-RR 1999, 587, 588 f.). - BVerwG, 11.10.2000 - 6 B 47.00
Fehlende Vornahme einer Zwischenberatung nach informatorischer Anhörung und vor …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 6 B 31.01
Der Kläger ist der Auffassung, aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - (Buchholz 448.6. § 5 KDVG Nr. 10) folge, dass zunächst der erste Teil dieses Beschlusses habe gefasst und ausgeführt werden müssen, bevor der zweite Teil des Beschlusses überhaupt zulässig gewesen sei. - BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren
Auszug aus BVerwG, 30.05.2001 - 6 B 31.01
Danach hat das Verwaltungsgericht die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung verlangten drei Prüfungsschritte, nämlich Prüfung anhand der Unterlagen, eingehenderes Prüfungsverfahren nach §§ 9 ff. KDVG und - falls sich die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung nicht ausräumen lassen - abschließend die sog. "Vollprüfung" (BVerwG, Urteil vom 19. August 1992 - 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5), eingehalten.
- BVerwG, 13.09.2010 - 6 B 31.10
Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung
Die auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtete Klage eines Wehrpflichtigen, dessen Antrag im Verwaltungsverfahren unvollständig geblieben und deshalb ohne Sachprüfung abgelehnt, jedoch im Klageverfahren vervollständigt worden ist, darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn der Wehrpflichtige nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen und dabei eine sog. Vollprüfung des Anerkennungsbegehrens durchgeführt worden ist (vgl. hierzu und zu den einzuhaltenden Prüfungsschritten: Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 S. 19; Beschlüsse vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f., vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 15. November 1996 - BVerwG 6 B 61.96 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 3 S. 1 f., vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 S. 7 und vom 30. Mai 2001 - BVerwG 6 B 31.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 5 S. 1 f.).